Formen der Patchworkfamilie – Von einer Patchworkfamilie, gelegentlich auch als Regenbogenfamilie bezeichnet, ist immer dann die Rede, wenn nicht alle Familienmitglieder miteinander verwandt sind.
Formen der Patchworkfamilie
Die Zusammensetzung einer Patchworkfamilie kann vielseitig sein. Bereits wenn ein Elternteil ein Kind hat und mit einem neuen Partner eine Lebensgemeinschaft eingeht, handelt es sich um eine kleine Variante. Bringen beide Elternteile Kinder mit in die neue Lebensgemeinschaft, wird es bunter – und meist im Zusammenleben auch etwas turbulenter.
Dann müssen sich nicht nur die neuen Partner und das Kind, sondern auch die Kinder untereinander zusammenfinden und arrangieren, da sich innerhalb der Familie nun auch die Geschwisterreihe ändert. Ein Einzelkind z.B. bekommt Konkurrenz oder ein Nesthäkchen ist plötzlich keines mehr. Gar nicht so leicht für die Kleinen diesen Zustand innerpsychisch zu integrieren.
Noch größer wird die Herausforderung, wenn beide Partner bereits Kinder haben und später noch gemeinsame Kinder hinzukommen. Vor allem im Umgang mit den Kindern ist dann Fingerspitzengefühl gefragt, denn keines soll sich bevorzugt oder benachteiligt fühlen.
Eine Sonderform der Patchworkfamilie ist die Adoption: Ein Paar nimmt ein fremdes Kind auf, welches anschließend als leibliches Kind anerkannt ist. Dennoch ergeben sich im Zusammenleben ähnliche Herausforderungen:
Eltern und Kind müssen sich neu zusammenfinden.
Bei den verschiedenen Patchworkvarianten sind neben dem Miteinander rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Nur im Falle einer Adoption haben beide Partner dieselben Rechte und Pflichten und das Kind hat beiden gegenüber dieselben Ansprüche.
Bringt ein Partner also ein Kind mit in eine Lebensgemeinschaft, muss der andere Partner es adoptieren, um beispielsweise sorgeberechtigt zu sein. In einem solchen Fall ist von einer Stiefkindadoption die Rede.
Rechtliche Aspekte
Ohne Adoption gelten Stiefkinder und -eltern lediglich als verschwägert. Das bedeutet, der betroffene Elternteil hat keine Entscheidungsbefugnis über das Kind.
Dieses hat seinerseits keinen Unterhaltsanspruch und ist nicht erbberechtigt, sofern es nicht ausdrücklich testamentarisch festgelegt wird.
Das kann sich im Alltag als problematisch erweisen: Ist der leibliche Elternteil berufstätig und der nicht leibliche verbringt den Alltag mit dem Kind, darf dieser ohne Vollmacht keine eigenständige Entscheidung für das Kind treffen, was beispielsweise bei einem Unfall problematisch ist, und erhält unter Umständen in kritischen Situationen keine Auskunft.
Hat der leibliche Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist es möglich, das «kleine Sorgerecht» zu übertragen. Bei eingetragenen Lebensgemeinschaften gilt dies per Gesetz, sofern dem nicht durch den sorgeberechtigten Elternteil widersprochen wird oder durch das Familiengericht Einschränkungen auferlegt werden. In Streitfällen hat stets die Entscheidung des eigentlich sorgeberechtigten Vorrang.
Zwischenmenschliche Herausforderungen
Zunächst steht jede Patchworkfamilie vor der Herausforderung, die unterschiedlichsten Alltagssituationen gemeinsam zu meistern. Kinder müssen den nicht leiblichen Elternteil kennen und akzeptieren lernen, dieser muss sich im Umgang mit dem Kind üben.
Das wird vor allem dann problematisch, wenn sich die Vorstellungen der Partner diesbezüglich unterscheiden. Grundsätzlich darf zwar der eigentlich Sorgeberechtigte alle Entscheidungen treffen, dennoch lassen sich Diskussionen zwischen den Partnern oft nicht vermeiden. Das Zusammenleben kann dadurch für alle Beteiligten erschwert werden.
Dies trifft insbesondere zu, wenn beide Partner Kinder mit in die neue Lebensgemeinschaft bringen. Hier kann es außerdem zu Wettstreitigkeiten um die jeweilige Gunst des leiblichen Elternteils kommen. Auch untereinander müssen sich die Kinder arrangieren.
Möglicherweise hat sich die Position innerhalb der Familie durch die neue Partnerschaft geändert, zum Beispiel wenn das bisher älteste Kind nun plötzlich zum jüngeren Geschwister wird oder das bisher einzige Mädchen unter Brüdern nun eine Konkurrentin bekommt. Bisherige Einzelkinder müssen außerdem lernen, mit Geschwistern zu teilen und nicht mehr die alleinige Aufmerksamkeit zu erhalten.
Zusammenführen der Patchworkfamilie
Das Herangehen an all diese Herausforderungen liegt zunächst bei den neuen Partnern: Diese sollten sich möglichst einig sein und ihre Kinder behutsam, aber konsequent an die neue Situation heranführen.
Je einfühlsamer das Zusammenführen der neuen Familie geschieht, umso einfacher gestaltet sich später das Zusammenleben im Alltag.
Für Kinder kann sich eine vorangegangene Trennung als besonders problematisch erweisen. Sie können das Gefühl haben, nun einen Ersatzelternteil vorgesetzt zu bekommen.
Unabhängig davon, ob diesem Sympathie entgegengebracht wird, können sich Akzeptanzschwierigkeiten einstellen. Jedes Kind sollte Gelegenheit haben, eine freundschaftliche Beziehung zum neuen Partner aufzubauen, um ihn schließlich auch als Autoritätsperson anerkennen zu können.
Einbenennung und Adoption
Wird die neue Lebensgemeinschaft als Ehe geführt und der leibliche Elternteil nimmt einen anderen Familiennamen an, gilt dieser nicht automatisch auch für das Kind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist daher geregelt, dass bei der Eheschließung vor dem Standesamt eine Einbenennung erklärt werden kann.
Das Kind erhält dadurch ebenfalls den neuen Familiennamen oder dieser wird dem bisherigen zugefügt. Auf diese Weise soll das Zurechtfinden in der neuen Konstellation nicht durch ein Gefühl des «Andersseins» unnötig erschwert werden.
Besteht noch ein gemeinsames Sorgerecht mit dem ehemaligen Partner, muss dieser der Einbenennung zustimmen. Hat das Kind bereits das fünfte Lebensjahr vollendet, muss es selbst in die Namensänderung einwilligen.
Das Zusammengehörigkeitsgefühl kann bei einer Eheschließung auch durch eine Stiefkindadoption gefördert werden. Das hat außerdem rechtliche Vorteile, denn der neue Partner erhält dadurch offiziell alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Elternteils und das Kind ist per Gesetz in allen Rechten und Pflichten einem leiblichen gleichgestellt.
Einer Stiefkindadoption müssen beide leiblichen Elternteile zustimmen.
Klare Regeln im Alltag
In einer Patchworkfamilie ist es besonders wichtig, klare Regeln für das Zusammenleben im Alltag aufzustellen. Dabei gilt es vor allem zu berücksichtigen, dass niemand benachteiligt wird. Ein respektvoller Umgang untereinander sollte im Vordergrund stehen.
Beide Partner sollten sich strikt an die gemeinsam aufgestellten Regeln halten und konsequent darauf achten, dass dies auch die Kinder tun.
Fragen Sie sich vorab, wie Sie mit Problemen umgehen wollen, die sich aus dem neuen Miteinander ergeben. Umso einfacher fällt es später, an einem Strang zu ziehen und diese einvernehmlich zu lösen.
Für Kinder kann es je nach Alter wichtig sein, ein Mitspracherecht zu haben. Jedes Kind hat unterschiedliche Bedürfnisse, die es zu berücksichtigen gilt. Kein Kind sollte sich benachteiligt fühlen, um Eifersüchteleien vorzubeugen.
Da jede Patchworkfamilie anders zusammengewürfelt ist, kann es kein Patentrezept für den Umgang miteinander geben.
In jedem Fall sind Einfühlsamkeit, Geduld und Kommunikation wichtig. Planen Sie regelmäßige Zeiten ein, in denen alle Familienmitglieder sich zusammensetzen und ihre Bedürfnisse äußern. Entsprechend lässt sich der Alltag möglichst im Sinne aller Beteiligten gestalten.
Abenteuer Patchworkfamilie – darauf sollten Sie achten:
- behutsame Zusammenführung der neuen Familie
- Erziehungsangelegenheiten vorab mit dem Partner klären
- Regeln für das Miteinander aufstellen
- neuen Partner nicht als Ersatzelternteil vorstellen
- Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen
- rechtliche Angelegenheiten klären
- Familienkalender einführen: So ist auf einem Blick ersichtlich, wer wann wo ist
- Traditionen und Rituale beibehalten, aber auch neue integrieren
- Leben unterschiedliche Religionen unter einem Dach, feiern Sie die Vielfalt und alle wichtigen Feiertage gemeinsam
Dieser Artikel wurde von unserem Expertenteam geprüft.