Bis zum 7. Lebensjahr nehmen Kinder ihre Umgebung zum großen Teil über Gefühle und vorgefasste Meinungen wahr und können dabei oft noch nicht zwischen ihrer Innen- und der Außenwelt differenzieren. Entfernung, Geschwindigkeit und perspektivische Veränderungen von Autos werden deshalb nicht richtig eingeschätzt. Kleinkinder zwischen drei und vier Jahren – oft mit dem Laufrad oder bereits mit dem Fahrrad unterwegs – sind sogar noch nicht einmal in Lage, in weiter Entfernung ein stehendes von einem fahrenden Auto zu unterscheiden.
Bereits mit dem ersten Laufrad werden Geschwindigkeiten erreicht, die beim Sturz auf Asphalt zu Kopfverletzungen und Abschürfungen führen können. Ein Kinderfahrradhelm schützt schon die Allerkleinsten auf ihren ersten Ausflügen.
Nach § 2 Abs. 5 StVO dürfen Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr nicht mehr auf dem Gehweg Fahrrad fahren. Die für den Straßenverkehr notwendige Aufmerksamkeit ist bei ihnen jedoch erst ab etwa 14 Jahren mit der eines Erwachsenen vergleichbar. Bis dahin reagieren Kinder auf der Straße häufig irrational und unberechenbar. Ein höherer Körperschwerpunkt als beim Erwachsenen sorgt außerdem dafür, dass sie bei einem Sturz häufiger mit dem Kopf aufschlagen.
All diese Gründe sorgen dafür, dass Helme für kleine Radler zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, jedoch aufgrund der vielen Risiken einen absolut notwendigen Sicherheitszugewinn darstellen. Bei einem Sturz oder Unfall verteilt der Kinderfahrradhelm die auftretenden Kräfte auf die gesamte Helmauflagefläche und beugt so schweren Kopfverletzungen vor.
Umfassender Schutz für den Kopf – nicht nur auf dem eigenen Rad
Noch bevor ein Kind allein losradelt, kann es mit Mama und Papa erste Touren auf einem Fahrradsitz oder in einem Fahrradanhänger unternehmen. Bald erweitern Dreirad und Laufrad den hauseigenen Fuhrpark. In all diesen Altersstufen ist ein passender Kinderfahrradhelm gefragt. Einige Hersteller wie ABUS und Melon bieten ihre Kinderfahrradhelme deshalb teilweise bereits ab 44 cm Kopfumfang an.
Beim Klettern und Spielen sollte der Fahrradhelm nicht aufgesetzt bleiben. So wird verhindert, dass ein Kind am Helm oder Kinnriemen hängen bleiben und sich verletzen kann.
Ältere Kinder fahren mit dem Kinderhelm sicher auf dem Skateboard oder auf Inline-Skates. Für sie gibt es mittlerweile Junior-Varianten, die den großen BMX- und Dirthelmen nachempfunden sind. Selbst beim Schlittenfahren ist der Kinderfahrradhelm ein verlässlicher Begleiter und sorgt auch auf rasanten Abfahrten für ausreichende Sicherheit.
Eltern haben Vorbildfunktion
Ein Helm wird leichter als fester Bestandteil der Fahrradausstattung akzeptiert, wenn auch Mama und Papa mit gutem Beispiel vorangehen. Setzen sie auch bei kurzen Wegen einen Fahrradhelm auf, wird das Kind von Anfang an mit dem Kopfschutz vertraut gemacht und legt ihn später selbst bereitwilliger an.