Teilzeitarbeit für Mütter & Väter » Das sollten Sie wissen

Teilzeitarbeit für Mütter & Väter » Das sollten Sie wissen

windeln.ch Redaktion

Wir sind eine bunte Mischung aus erfahrenen Eltern, kreativen Köpfen und Fachleuten aus den Bereichen Erziehung und Gesundheit. Gemeinsam bringen wir regelmäßig spannende, informative und herzliche Inhalte zu Dir, um Deinen Familienalltag zu bereichern.

Alle Beiträge des Experten

Teilzeitarbeit für Mütter & Väter » Das sollten Sie wissen

Alle Beiträge des Experten

Teilzeitarbeit für Mütter und Väter ist eine praktische Lösung, um mehr Zeit mit dem Kind verbringen zu können. Dies betrifft sowohl die Elternzeit als auch die folgenden Jahre.


Teilzeitarbeit für Mütter und Väter während der Elternzeit

Wenn Sie als Vater oder Mutter in Elternzeit gehen, stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ganz zu Hause bleiben oder 15 bis 30 Stunden wöchentlich in Teilzeit weiter arbeiten möchten. Wie die Elternzeit ist die gewünschte Teilzeitarbeit schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Die Frist beträgt sieben Wochen vor geplantem Antritt der Teilzeitbeschäftigung.

Der Anspruch besteht, wenn Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind, er mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und nicht andere wichtige, betrieblich bedingte Gründe dagegen sprechen. Möchten Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, ist dazu die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Auch, wenn Sie zunächst zu Hause bleiben und beispielsweise erst nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten möchten, gilt eine siebenwöchige Frist. Es ist jedoch zu empfehlen, die Teilzeitbeschäftigung dennoch vor Antritt der Elternzeit zu beantragen, andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Ihr Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt wird. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber bereits für die gesamte Elternzeit eine Ersatzkraft eingestellt hat.

Während der Elternzeit genießen Sie gesetzlichen Kündigungsschutz, so auch, wenn Sie währenddessen in Teilzeit weiter arbeiten. Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis bleibt bei einer Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit unberührt – im Anschluss haben Sie also wieder Anspruch auf das vorherige Beschäftigungsverhältnis.

Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Waren Sie vor der Elternzeit in Vollzeit beschäftigt, sind während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen und möchten diese im Anschluss fortsetzen, ist erneut ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Ebenso können Sie einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen, wenn Sie in der gesamten Elternzeit zu Hause waren, hier gelten dieselben Bestimmungen wie während der Elternzeit. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit vorliegen.

Verschiedene Teilzeitmodelle

Es gibt verschiedene Modelle der Teilzeitarbeit. Entweder arbeitet ein Elternteil Vollzeit und der andere Teilzeit, oder aber Mutter und Vater arbeiten beide in Teilzeit.

Gehen beide einer Teilzeitbeschäftigung nach und können diese so untereinander aufteilen, dass immer ein Elternteil zu Hause ist, ist die Betreuung des Kindes gesichert. Bei der Kombination Vollzeit-Teilzeit muss auch eine Betreuung für das Kind organisiert werden.

Ein anderes Teilzeitmodell bezieht sich nicht auf die Aufteilung der Arbeitszeiten zwischen den Eltern, sondern auf die Möglichkeit, ganz oder teilweise zu Hause zu arbeiten.

Das sogenannte Home-Office lässt sich mit einem Computer, Internetanschluss und beispielsweise einem VPN-Zugang umsetzen: Von einem heimischen Gerät wird eine gesicherte Verbindung mit dem Server des Unternehmens hergestellt, so dass Zugriff auf alle relevanten Dateien besteht.

Dieses Modell kann derart gestaltet sein, dass ein Teil der Arbeitszeit im Büro und der andere Teil zu Hause verbracht wird, oder aber, dass ausschließlich vom Home-Office aus gearbeitet wird. Home-Office bedeutet für Väter und Mütter zudem eine größere Flexibilität in der Kinderbetreuung.

Teilzeitarbeit für Mutter und Vater

Teilzeitarbeit und Kinderbetreuung

Arbeiten ja, aber wohin mit dem Kind? In Deutschland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Sie können eine Tagesmutter mit der Kinderbetreuung beauftragen. Bei einer professionellen Tagesmutter besteht der Vorteil, dass diese eine Pflegeerlaubnis hat und über eine pädagogische Qualifikation verfügt. Die Vermittlung erfolgt zum Beispiel über das zuständige Jugendamt.

Die Betreuung durch ein Au-pair-Mädchen oder -Jungen ist eine günstigere Variante. Das Kind kann zu Hause bleiben, allerdings ist die Aufenthaltsdauer des Au-pairs begrenzt und das Kind muss sich im Anschluss auf eine andere Person einstellen.

Ein Idealfall ist es, wenn Verwandte in der Nähe wohnen und sich während der Arbeitszeiten um das Kind kümmern. Auch zuverlässige Nachbarn oder Freunde sind eine Alternative.

Bis zu einem Alter von drei Jahren können Sie Ihr Kind während der Arbeitszeit in einer Kinderkrippe unterbringen. Beachten Sie jedoch, dass das Platzangebot begrenzt und daher eine frühzeitige Anmeldung erforderlich ist.

Die Unterbringung in einem Kindergarten ist ab einem Alter von drei Jahren möglich. Oft ist hier keine zeitliche Flexibilität gegeben, wenn die Betreuung beispielsweise nur vormittags zwischen acht und zwölf Uhr erfolgt. Es gibt aber auch Kindertagesstätten mit flexibleren zeitlichen Regelungen.

Wichtige Überlegungen für die Art der Kinderbetreuung in Teilzeitarbeit

Bedenken Sie bei einer Entscheidung für diese oder jene Variante der Kinderbetreuung stets neben dem finanziellen Aspekt auch die Arbeitszeiten sowie den Weg zur Arbeitsstelle und zurück. Müssen Sie morgens um acht Uhr im Büro erscheinen, der Kindergarten öffnet aber erst um acht, lassen sich Arbeitszeit und Kinderbetreuung eventuell nicht vereinbaren.

Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall nach Gleitzeitmöglichkeiten und den damit verbundenen Kernarbeitszeiten. Gibt es zum Beispiel eine Gleitzeitregelung in der Zeit zwischen acht und neun Uhr und Ihre tägliche Arbeitszeit beträgt vier Stunden, können Sie Ihr Kind um acht Uhr in den Kindergarten bringen und erreichen möglicherweise den Arbeitsplatz um halb neun.

Sie arbeiten dann bis halb eins und sind, sofern der Kindergarten dies ermöglicht, pünktlich um ein Uhr dort, um Ihr Kind abzuholen. Weiterhin gilt zu beachten, dass bei einem unvorhergesehenen Ereignis die Betreuung nicht gesichert ist.

Dies kann der Fall sein, wenn die Oma krank wird oder der Kindergarten z.B. wegen Infektionsrisiko vorübergehend geschlossen hat. Ein kulanter Arbeitgeber gestattet es vielleicht, dass Sie in einem solchen Fall Ihr Kind mit an den Arbeitsplatz nehmen können.

Ob das sinnvoll ist, muss jedoch von Kind zu Kind individuell entschieden werden. Eine Alternative kann sein, am Abend zu arbeiten, wenn Ihr Partner dann die Kinderbetreuung übernimmt. Auch die Arbeit im Home-Office wäre eine Lösung. Möglicherweise bietet Ihr Arbeitgeber sogar eine betriebliche Kinderbetreuung an. Dies ist sicher die entspannteste Lösung, denn die Betreuungszeiten lassen sich ohne Probleme mit den Arbeitszeiten vereinbaren.

Urlaubs- und Gehaltsanspruch bei Teilzeitarbeit

Der Urlaubsanspruch bezieht sich bei Voll- und Teilzeitarbeit auf die Arbeitstage. Arbeiten Sie also an allen Arbeitstagen stundenweise, haben Sie in Tagen denselben Urlaubsanspruch wie Kollegen in Vollzeitbeschäftigung.

Arbeiten Sie hingegen nur an drei statt fünf Tagen in der Woche, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet, wiederum spielt die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle. Werden also bei einer Vollzeitbeschäftigung 20 Urlaubstage im Jahr gewährt, stehen Ihnen zwölf Urlaubstage zu: Drei von fünf Tagen entsprechen 60 Prozent der üblichen Arbeitstage, so dass sich auch der Urlaubsanspruch entsprechend auf 60 Prozent verringert.

Bezüglich des Gehaltsanspruches gilt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht aufgrund Ihrer Teilzeittätigkeit benachteiligt werden dürfen. Die Vergütung muss der üblichen Höhe für die Art der Beschäftigung, gegebenenfalls unter der üblichen Berücksichtigung der Qualifikation, entsprechen.

Fazit

  • Fristgerechte schriftliche Antragstellung
  • Gesetzlicher Anspruch besteht nur während der Elternzeit
  • Teilzeitmodell wählen
  • Kinderbetreuung organisieren
  • Keine Benachteiligung hinsichtlich Urlaub und Gehalt gestattet

Unsere Ratgeber:

  • Wickeltaschen Ratgeber
    Wer mit dem Baby unterwegs ist, geht nicht ohne diverse Utensilien aus dem Haus: Frische Windeln, Feuchttücher, Creme, Wickelunterlage, Wechselkleidung…
    Mehr erfahren
  • Softshelljacken Ratgeber
    Gerade in der Übergangszeit können Kinder mit einer dicken Winterjacke zu warm oder mit einer leichten Sommerjacke zu dünn angezogen…
    Mehr erfahren
  • Hochstuhl Ratgeber
    Sobald das Baby selbstständig sitzen kann, ist die Zeit für einen Hochstuhl gekommen. So können Kinder von klein auf am…
    Mehr erfahren
  • Rückentrage Ratgeber
    Mit einer Rückentrage können Eltern ihre Kinder an jedem Ausflug teilhaben lassen – und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit bieten, früh…
    Mehr erfahren

Teilzeitarbeit für Mütter und Väter ist eine praktische Lösung, um mehr Zeit mit dem Kind verbringen zu können. Dies betrifft sowohl die Elternzeit als auch die folgenden Jahre.


Teilzeitarbeit für Mütter und Väter während der Elternzeit

Wenn Sie als Vater oder Mutter in Elternzeit gehen, stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ganz zu Hause bleiben oder 15 bis 30 Stunden wöchentlich in Teilzeit weiter arbeiten möchten. Wie die Elternzeit ist die gewünschte Teilzeitarbeit schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Die Frist beträgt sieben Wochen vor geplantem Antritt der Teilzeitbeschäftigung.

Der Anspruch besteht, wenn Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind, er mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und nicht andere wichtige, betrieblich bedingte Gründe dagegen sprechen. Möchten Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, ist dazu die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Auch, wenn Sie zunächst zu Hause bleiben und beispielsweise erst nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten möchten, gilt eine siebenwöchige Frist. Es ist jedoch zu empfehlen, die Teilzeitbeschäftigung dennoch vor Antritt der Elternzeit zu beantragen, andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Ihr Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt wird. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber bereits für die gesamte Elternzeit eine Ersatzkraft eingestellt hat.

Während der Elternzeit genießen Sie gesetzlichen Kündigungsschutz, so auch, wenn Sie währenddessen in Teilzeit weiter arbeiten. Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis bleibt bei einer Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit unberührt – im Anschluss haben Sie also wieder Anspruch auf das vorherige Beschäftigungsverhältnis.

Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Waren Sie vor der Elternzeit in Vollzeit beschäftigt, sind während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen und möchten diese im Anschluss fortsetzen, ist erneut ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Ebenso können Sie einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen, wenn Sie in der gesamten Elternzeit zu Hause waren, hier gelten dieselben Bestimmungen wie während der Elternzeit. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit vorliegen.

Verschiedene Teilzeitmodelle

Es gibt verschiedene Modelle der Teilzeitarbeit. Entweder arbeitet ein Elternteil Vollzeit und der andere Teilzeit, oder aber Mutter und Vater arbeiten beide in Teilzeit.

Gehen beide einer Teilzeitbeschäftigung nach und können diese so untereinander aufteilen, dass immer ein Elternteil zu Hause ist, ist die Betreuung des Kindes gesichert. Bei der Kombination Vollzeit-Teilzeit muss auch eine Betreuung für das Kind organisiert werden.

Ein anderes Teilzeitmodell bezieht sich nicht auf die Aufteilung der Arbeitszeiten zwischen den Eltern, sondern auf die Möglichkeit, ganz oder teilweise zu Hause zu arbeiten.

Das sogenannte Home-Office lässt sich mit einem Computer, Internetanschluss und beispielsweise einem VPN-Zugang umsetzen: Von einem heimischen Gerät wird eine gesicherte Verbindung mit dem Server des Unternehmens hergestellt, so dass Zugriff auf alle relevanten Dateien besteht.

Dieses Modell kann derart gestaltet sein, dass ein Teil der Arbeitszeit im Büro und der andere Teil zu Hause verbracht wird, oder aber, dass ausschließlich vom Home-Office aus gearbeitet wird. Home-Office bedeutet für Väter und Mütter zudem eine größere Flexibilität in der Kinderbetreuung.

Teilzeitarbeit für Mutter und Vater

Teilzeitarbeit und Kinderbetreuung

Arbeiten ja, aber wohin mit dem Kind? In Deutschland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Sie können eine Tagesmutter mit der Kinderbetreuung beauftragen. Bei einer professionellen Tagesmutter besteht der Vorteil, dass diese eine Pflegeerlaubnis hat und über eine pädagogische Qualifikation verfügt. Die Vermittlung erfolgt zum Beispiel über das zuständige Jugendamt.

Die Betreuung durch ein Au-pair-Mädchen oder -Jungen ist eine günstigere Variante. Das Kind kann zu Hause bleiben, allerdings ist die Aufenthaltsdauer des Au-pairs begrenzt und das Kind muss sich im Anschluss auf eine andere Person einstellen.

Ein Idealfall ist es, wenn Verwandte in der Nähe wohnen und sich während der Arbeitszeiten um das Kind kümmern. Auch zuverlässige Nachbarn oder Freunde sind eine Alternative.

Bis zu einem Alter von drei Jahren können Sie Ihr Kind während der Arbeitszeit in einer Kinderkrippe unterbringen. Beachten Sie jedoch, dass das Platzangebot begrenzt und daher eine frühzeitige Anmeldung erforderlich ist.

Die Unterbringung in einem Kindergarten ist ab einem Alter von drei Jahren möglich. Oft ist hier keine zeitliche Flexibilität gegeben, wenn die Betreuung beispielsweise nur vormittags zwischen acht und zwölf Uhr erfolgt. Es gibt aber auch Kindertagesstätten mit flexibleren zeitlichen Regelungen.

Wichtige Überlegungen für die Art der Kinderbetreuung in Teilzeitarbeit

Bedenken Sie bei einer Entscheidung für diese oder jene Variante der Kinderbetreuung stets neben dem finanziellen Aspekt auch die Arbeitszeiten sowie den Weg zur Arbeitsstelle und zurück. Müssen Sie morgens um acht Uhr im Büro erscheinen, der Kindergarten öffnet aber erst um acht, lassen sich Arbeitszeit und Kinderbetreuung eventuell nicht vereinbaren.

Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall nach Gleitzeitmöglichkeiten und den damit verbundenen Kernarbeitszeiten. Gibt es zum Beispiel eine Gleitzeitregelung in der Zeit zwischen acht und neun Uhr und Ihre tägliche Arbeitszeit beträgt vier Stunden, können Sie Ihr Kind um acht Uhr in den Kindergarten bringen und erreichen möglicherweise den Arbeitsplatz um halb neun.

Sie arbeiten dann bis halb eins und sind, sofern der Kindergarten dies ermöglicht, pünktlich um ein Uhr dort, um Ihr Kind abzuholen. Weiterhin gilt zu beachten, dass bei einem unvorhergesehenen Ereignis die Betreuung nicht gesichert ist.

Dies kann der Fall sein, wenn die Oma krank wird oder der Kindergarten z.B. wegen Infektionsrisiko vorübergehend geschlossen hat. Ein kulanter Arbeitgeber gestattet es vielleicht, dass Sie in einem solchen Fall Ihr Kind mit an den Arbeitsplatz nehmen können.

Ob das sinnvoll ist, muss jedoch von Kind zu Kind individuell entschieden werden. Eine Alternative kann sein, am Abend zu arbeiten, wenn Ihr Partner dann die Kinderbetreuung übernimmt. Auch die Arbeit im Home-Office wäre eine Lösung. Möglicherweise bietet Ihr Arbeitgeber sogar eine betriebliche Kinderbetreuung an. Dies ist sicher die entspannteste Lösung, denn die Betreuungszeiten lassen sich ohne Probleme mit den Arbeitszeiten vereinbaren.

Urlaubs- und Gehaltsanspruch bei Teilzeitarbeit

Der Urlaubsanspruch bezieht sich bei Voll- und Teilzeitarbeit auf die Arbeitstage. Arbeiten Sie also an allen Arbeitstagen stundenweise, haben Sie in Tagen denselben Urlaubsanspruch wie Kollegen in Vollzeitbeschäftigung.

Arbeiten Sie hingegen nur an drei statt fünf Tagen in der Woche, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet, wiederum spielt die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle. Werden also bei einer Vollzeitbeschäftigung 20 Urlaubstage im Jahr gewährt, stehen Ihnen zwölf Urlaubstage zu: Drei von fünf Tagen entsprechen 60 Prozent der üblichen Arbeitstage, so dass sich auch der Urlaubsanspruch entsprechend auf 60 Prozent verringert.

Bezüglich des Gehaltsanspruches gilt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht aufgrund Ihrer Teilzeittätigkeit benachteiligt werden dürfen. Die Vergütung muss der üblichen Höhe für die Art der Beschäftigung, gegebenenfalls unter der üblichen Berücksichtigung der Qualifikation, entsprechen.

Fazit

  • Fristgerechte schriftliche Antragstellung
  • Gesetzlicher Anspruch besteht nur während der Elternzeit
  • Teilzeitmodell wählen
  • Kinderbetreuung organisieren
  • Keine Benachteiligung hinsichtlich Urlaub und Gehalt gestattet
Das könnte Dich auch interessieren
Scharlach | Windeln.de

Der Erreger der Kinderkrankheit Scharlach gehört zur Familie der Streptokokken.…

Mehr erfahren
Bindehautentzündung | Windeln.de

Verklebte Augen, die tränengerötet sind, jucken und ein klebriges Sekret…

Mehr erfahren
Pseudokrupp (Krupp husten) » Was ist das eigentlich?

Von Pseudokrupp sind überwiegend Babys und Kleinkinder betroffen: Sie husten…

Mehr erfahren
Gerstenkorn am/ im Auge » Ursache, Behandlung, Hausmittel

Meist harmlose Entzündung am Auge – Fast jeder kennt sie…

Mehr erfahren
Taufsprüche » Die schönsten Taufsprüche aus Bibel, Zitaten und aller Welt

Ein Taufspruch gehört dazu Glücklich, dankbar und stolz stellen alle…

Mehr erfahren
Himbeerblättertee: Einsatz und Wirkung in der Schwangerschaft

Die Wirkstoffe der Himbeerblätter wirken wehenfördernd und entkrampfend – Himbeerblättertee…

Mehr erfahren