Mutterschaftsgeld » alles Wichtige im Überblick

Mutterschaftsgeld » alles Wichtige im Überblick

windeln.ch Redaktion

Wir sind eine bunte Mischung aus erfahrenen Eltern, kreativen Köpfen und Fachleuten aus den Bereichen Erziehung und Gesundheit. Gemeinsam bringen wir regelmäßig spannende, informative und herzliche Inhalte zu Dir, um Deinen Familienalltag zu bereichern.

Alle Beiträge des Experten

Mutterschaftsgeld » alles Wichtige im Überblick

Alle Beiträge des Experten

Alles rund um das Mutterschaftsgeld: Beantragung, Berechnung und Arbeitgeberzuschuss

Voraussetzungen für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes:

Die Beantragung des Mutterschaftsgeldes kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin mit einem entsprechenden ärztlichen Attest erfolgen. Zusätzlich haben (werdende) Mütter noch folgende Voraussetzungen zu erfüllen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten. Sie müssen:

  • Arbeitnehmerin in ungekündigter Stellung sein. Falls doch eine Kündigung besteht, muss diese während der Schwangerschaft in zulässiger Form erfolgt sein.
  • gesetzlich pflicht- oder freiwillig krankenversichert sein.
  • als freiwillig Versicherte den Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse erklärt haben.

Berechnung des Mutterschaftsgeldes:

Das Gehalt der letzten drei Monate (13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor dem errechneten Geburtstermin) dient als Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes, welches maximal 13 Euro pro Kalendertag beträgt. Das Mutterschaftsgeld wird zusammen mit einem Arbeitgeberzuschuss ausgezahlt, wenn der Nettolohn über 390 Euro (30 mal 13 Euro monatlich) liegt.

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld:

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Differenz zwischen dem bisherigen Nettolohn und dem von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlten Anteil, sodass die Höhe des durchschnittlichen Nettolohns der Mutter bei der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes mit Arbeitgeberzuschss erreicht wird.

Mutterschaftsgeld für Nicht-Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse

Mutterschaftsgeld für Nicht-Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse

Im Folgenden zeigen wir, welche Optionen es für Nicht-Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse gibt.

Möglichkeiten für privat Versicherte und Familienversicherte

Unter bestimmten Umständen können (werdende) Mütter, die nicht selbst in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Mutterschaftsgeld erhalten. Dies gilt beispielsweise für privat versicherte Frauen oder Familienversicherte. Diese Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt.

Zuständigkeit und Beantragung

Das Bundesversicherungsamt ist der Leistungsträger dieser Form des Mutterschaftsgeldes und gibt unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick/ ausführlich Auskunft über die Beantragung.

Ausschlusskriterien und Besonderheiten für Beamtinnen

(Werdende) Mütter erhalten kein Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt oder einer gesetzlichen Krankenkasse, wenn:

  • ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags oder aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags vor der Schutzfrist geendet hat,
  • sie als Hausfrau tätig sind,
  • sie als Beamtin arbeiten,
  • sie auf Honorarbasis, freiberuflich oder selbstständig tätig sind und dabei keine andere berufliche Tätigkeit ausführen,
  • sie als Geschäftsführerin oder Gesellschafterin mit wesentlichen unternehmerischen Einfluss erwerbtätig sind,
  • sie sich während der Schutzfrist in einem Sonderurlaub bzw. unbezahlten Urlaub befinden.

Beamtinnen erhalten in der Regel während des Mutterschutzes ihre vollen Bezüge, je nach den Bestimmungen des Bundeslandes, in dem sie arbeiten.

Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten

Kann eine Frau aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbotes oder eines individuellen, ärztlich verordneten Beschäftigungsverbotes Ihrem Arbeitnehmerverhältnis nicht nachkommen, erhält sie den sogenannten Mutterschutzlohn.

Diese Regelung greift nur, wenn ihr Arbeitgeber keine zumutbare, berufliche Ersatztätigkeit anbieten kann. Die Höhe des Mutterschutzlohnes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der Mutter in den letzten drei Monaten.

Der Mutterschutzlohn gilt als beitrags- und steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Das bedeutet, es werden weiterhin alle Sozialversicherungsbeiträge davon abgezogen. Während eines Beschäftigungsverbotes ändert sich an der finanziellen Situation einer werdenden Mutter zunächst nichts.

Geprüft durch unsere Expertin Cathrine Schorp von liberi München

Ich bin Cathrine Schorp, Gründerin von liberi München und Mutter zweier Töchter. Im Laufe meiner eigenen Schwangerschaften und in der Babyzeit habe ich festgestellt, dass nicht alle Eltern die Unterstützung und das Netzwerk hatten, auf das ich zurückgreifen konnte. Und ich habe gemerkt, dass oftmals einfach die Zeit fehlt, aufwändig nach Kontaktadressen und Anlaufstellen zu suchen – und das natürlich auch alles pünktlich genug, um alle Fristen zur Anmeldung zu wahren und nicht auf einer dieser „Wartelisten“ zu landen, die es in München leider häufig gibt.

Unsere Ratgeber:

  • Kinderfahrradhelm Ratgeber
    Fahrradfahren ist gesund – solange Eltern von Anfang an für die Sicherheit ihrer Schützlinge sorgen. Neben der frühzeitigen Verkehrserziehung ist…
    Mehr erfahren
  • Kuscheltier Ratgeber
    Für Kinder sind Kuscheltiere wichtige Begleiter im Alltag. Nicht selten sind sie überall mit dabei: Im Urlaub, beim Einkauf oder…
    Mehr erfahren
  • Tragetücher Test
    Die Qual der Wahl: Um dir die Auswahl und den Kauf deines Babytragetuches zu erleichtern, haben wir hier die beliebtesten…
    Mehr erfahren
  • Isofix Ratgeber
    Eltern, die ihre Kinder im Auto mitnehmen möchten, wissen oft nicht, zu welchem Kindersitz-System sie greifen sollen. Die Entscheidung für…
    Mehr erfahren

Alles rund um das Mutterschaftsgeld: Beantragung, Berechnung und Arbeitgeberzuschuss

Voraussetzungen für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes:

Die Beantragung des Mutterschaftsgeldes kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin mit einem entsprechenden ärztlichen Attest erfolgen. Zusätzlich haben (werdende) Mütter noch folgende Voraussetzungen zu erfüllen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten. Sie müssen:

  • Arbeitnehmerin in ungekündigter Stellung sein. Falls doch eine Kündigung besteht, muss diese während der Schwangerschaft in zulässiger Form erfolgt sein.
  • gesetzlich pflicht- oder freiwillig krankenversichert sein.
  • als freiwillig Versicherte den Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse erklärt haben.

Berechnung des Mutterschaftsgeldes:

Das Gehalt der letzten drei Monate (13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor dem errechneten Geburtstermin) dient als Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes, welches maximal 13 Euro pro Kalendertag beträgt. Das Mutterschaftsgeld wird zusammen mit einem Arbeitgeberzuschuss ausgezahlt, wenn der Nettolohn über 390 Euro (30 mal 13 Euro monatlich) liegt.

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld:

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Differenz zwischen dem bisherigen Nettolohn und dem von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlten Anteil, sodass die Höhe des durchschnittlichen Nettolohns der Mutter bei der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes mit Arbeitgeberzuschss erreicht wird.

Mutterschaftsgeld für Nicht-Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse

Mutterschaftsgeld für Nicht-Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse

Im Folgenden zeigen wir, welche Optionen es für Nicht-Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse gibt.

Möglichkeiten für privat Versicherte und Familienversicherte

Unter bestimmten Umständen können (werdende) Mütter, die nicht selbst in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Mutterschaftsgeld erhalten. Dies gilt beispielsweise für privat versicherte Frauen oder Familienversicherte. Diese Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt.

Zuständigkeit und Beantragung

Das Bundesversicherungsamt ist der Leistungsträger dieser Form des Mutterschaftsgeldes und gibt unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/ueberblick/ ausführlich Auskunft über die Beantragung.

Ausschlusskriterien und Besonderheiten für Beamtinnen

(Werdende) Mütter erhalten kein Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt oder einer gesetzlichen Krankenkasse, wenn:

  • ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags oder aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags vor der Schutzfrist geendet hat,
  • sie als Hausfrau tätig sind,
  • sie als Beamtin arbeiten,
  • sie auf Honorarbasis, freiberuflich oder selbstständig tätig sind und dabei keine andere berufliche Tätigkeit ausführen,
  • sie als Geschäftsführerin oder Gesellschafterin mit wesentlichen unternehmerischen Einfluss erwerbtätig sind,
  • sie sich während der Schutzfrist in einem Sonderurlaub bzw. unbezahlten Urlaub befinden.

Beamtinnen erhalten in der Regel während des Mutterschutzes ihre vollen Bezüge, je nach den Bestimmungen des Bundeslandes, in dem sie arbeiten.

Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten

Kann eine Frau aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbotes oder eines individuellen, ärztlich verordneten Beschäftigungsverbotes Ihrem Arbeitnehmerverhältnis nicht nachkommen, erhält sie den sogenannten Mutterschutzlohn.

Diese Regelung greift nur, wenn ihr Arbeitgeber keine zumutbare, berufliche Ersatztätigkeit anbieten kann. Die Höhe des Mutterschutzlohnes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der Mutter in den letzten drei Monaten.

Der Mutterschutzlohn gilt als beitrags- und steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Das bedeutet, es werden weiterhin alle Sozialversicherungsbeiträge davon abgezogen. Während eines Beschäftigungsverbotes ändert sich an der finanziellen Situation einer werdenden Mutter zunächst nichts.

Geprüft durch unsere Expertin Cathrine Schorp von liberi München

Ich bin Cathrine Schorp, Gründerin von liberi München und Mutter zweier Töchter. Im Laufe meiner eigenen Schwangerschaften und in der Babyzeit habe ich festgestellt, dass nicht alle Eltern die Unterstützung und das Netzwerk hatten, auf das ich zurückgreifen konnte. Und ich habe gemerkt, dass oftmals einfach die Zeit fehlt, aufwändig nach Kontaktadressen und Anlaufstellen zu suchen – und das natürlich auch alles pünktlich genug, um alle Fristen zur Anmeldung zu wahren und nicht auf einer dieser „Wartelisten“ zu landen, die es in München leider häufig gibt.

Das könnte Dich auch interessieren
Scharlach | Windeln.de

Der Erreger der Kinderkrankheit Scharlach gehört zur Familie der Streptokokken.…

Mehr erfahren
Bindehautentzündung | Windeln.de

Verklebte Augen, die tränengerötet sind, jucken und ein klebriges Sekret…

Mehr erfahren
Pseudokrupp (Krupp husten) » Was ist das eigentlich?

Von Pseudokrupp sind überwiegend Babys und Kleinkinder betroffen: Sie husten…

Mehr erfahren
Gerstenkorn am/ im Auge » Ursache, Behandlung, Hausmittel

Meist harmlose Entzündung am Auge – Fast jeder kennt sie…

Mehr erfahren
Taufsprüche » Die schönsten Taufsprüche aus Bibel, Zitaten und aller Welt

Ein Taufspruch gehört dazu Glücklich, dankbar und stolz stellen alle…

Mehr erfahren
Himbeerblättertee: Einsatz und Wirkung in der Schwangerschaft

Die Wirkstoffe der Himbeerblätter wirken wehenfördernd und entkrampfend – Himbeerblättertee…

Mehr erfahren